Alle Studierenden, einschlie?lich die vom Studium beurlaubten oder die, die planen, sich beurlauben zu lassen, sind verpflichtet, sich innerhalb der R¨¹ckmeldefrist zur¨¹ckzumelden, wenn sie ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen.
Die R¨¹ckmeldung geschieht durch die Zahlung des Semesterbeitrags in H?he von insgesamt 353,80 Euro.
R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Wintersemester 2025/26: 16.06.2025 - 11.07.2025
Weitere R¨¹ckmeldefristen f¨¹r vergangene und zuk¨¹nftige Semester finden Sie unter Semestertermine.
Am letzten Tag der R¨¹ckmeldefrist muss der Semesterbeitrag auf dem Konto der bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ eingegangen sein. Bedenken Sie bei der R¨¹ckmeldung bitte, dass eine ?berweisung abh?ngig von Ihrer jeweiligen Bank auch schon einmal mehrere Tage dauern kann.
Bezahlen Sie Ihren Semesterbeitrag nicht fristgerecht, entstehen Ihnen S?umnisgeb¨¹hren in H?he von 19,94 Euro. Die R¨¹ckmeldung wird bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ von der bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ angemahnt.
Alle Studierenden, die auch auf die Mahnung nicht reagieren und sich nicht zur¨¹ckmelden, werden nach Ablauf der R¨¹ckmeldefrist mit Wirkung zum Semesterende exmatrikuliert. Sind Sie inzwischen umgezogen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Adresse rechtzeitig mit.
Bitte beachten: Die Geb¨¹hr f¨¹r das Deutschlandsemesterticket kann bei einer Beurlaubung nach Semesterbeginn auf Antrag an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) erstattet werden, der Sozialbeitrag kann nur in seltenen F?llen erstattet werden.
R¨¹ckmeldung bei Mehrfachimmatrikulation oder Doppelstudium an der Hanns Eisler
Mehrfachimmatrikulation
Eine Mehrfachimmatrikulation liegt vor, wenn Sie zur gleichen Zeit an der bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ f¨¹r Musik Hanns Eisler Berlin und einer anderen deutschen Universit?t/bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ eingeschrieben sind. Eine Mehrfachimmatrikulation muss der HfM mitgeteilt werden.
Sind Sie an der Hanns Eisler und einer anderen Berliner oder Brandenburger bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ immatrikuliert, m¨¹ssen Sie erkl?ren, an welcher bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte aus¨¹ben. Der Semesterbeitrag (einschlie?lich der Sozialbeitr?ge zum Studierendenwerk) ist nur an dieser bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ zu entrichten.
Wenn die Hanns Eisler nicht Ihre Haupthochschule ist, geben Sie zur R¨¹ckmeldung als Mehrfachimmatrikulierte*r zum n?chsten Semester bis 31.03. (Sommersemester) bzw. 30.09. (Wintersemester) jeweils eine Immatrikulations-/Studienbescheinigung Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters mit Angabe aller Studiengangsbestandteile im Immatrikulationsb¨¹ro ab.
Sind Sie an der Hanns Eisler und einer anderen deutschen bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖ au?erhalb Berlins oder Brandenburgs eingeschrieben, m¨¹ssen Sie den Semesterbeitrag an beiden bbinÊÓѶ_bbinÓéÀÖn entrichten.
Doppelstudium an der Hanns Eisler
Sind Sie an der Hanns Eisler in zwei Studienprogrammen immatrikuliert, ist der Semesterbeitrag nur einmal zu bezahlen.
Bei einer Mehrfachimmatrikulation bzw. einem Doppelstudium an der HfM ist ein Studium in Teilzeit nicht m?glich.
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 85,00 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 8,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 208,80 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 2 €
Gesamtbetrag: 353,80 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 85,00 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 8,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 2 €
Gesamtbetrag: 321,40 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 63,00 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 299,40 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Vertrag zum Erwerb des Deutschlandsemestertickets in H?he von 176,40 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 290,49 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Semesterticket gem?? Semesterticketvertrag in H?he von 210,30 €, abz¨¹glich 16,50 € Tarifersatzleistung des Landes Berlin gem. ¡ì 6 Abs. 2 VBB-Semesterticketvertrag, insgesamt 193,80 €
- Sozialfondsbeitrag gem?? Sozialfondssatzung in H?he 3 €
Gesamtbetrag: 290,49 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
- Einmaliger Landeszuschuss zum Sommersemester 2023 f¨¹r zahlungspflichtige Studierende in H?he von -75 €
Gesamtbetrag: 232,89 € (307,89 € - 75 €)
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket inklusive Sozialfonds-Beitrag in H?he von 196,80 €
Gesamtbetrag: 307,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €
- Beitrag zum studierendenWERK Berlin (Sozialbeitrag) nach der Sozialbeitragsverordnung in H?he von 54,09 €
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) in H?he von 7,00 €
- Verwaltungsgeb¨¹hr in H?he von 50,00 € gem?? ¡ì 2 Abs. 7 des Berliner Hochschulgesetzes
- Beitrag zum Semesterticket in H?he von 193,80 €
- Sozialfonds-Beitrag (wird im Sommersemester 2021 ausgesetzt)
Gesamtbetrag: 304,89 €