Meldebest?tigung
Alle in Deutschland lebenden Menschen müssen sich nach einem Wohnortwechsel an ihrem neuen Wohnort innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt in Berlin) anmelden. Für Sie als Studierende bedeutet dies, dass Sie, sobald Sie eine Unterkunft in Berlin gefunden haben, sei es eine eigene Wohnung, ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim oder in einer Wohngemeinschaft (WG), oder sei es auch nur das Sofa bei Freunden und Bekannten, Sie müssen sich unbedingt innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt anmelden.
Nach der Anmeldung in einem Bürgeramt erhalten Sie ihre Meldebest?tigung. Bitte bewahren Sie diese gut auf; internationale Studierende ben?tigen die Anmeldebest?tigung ggf. für die Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Bankkontoer?ffnung.
So gehen Sie vor
Bitte buchen Sie online oder über das Service-Telefon (030) 115, Montag bis Freitag, von 7:00 – 18:00, bei einem der 60 Berliner Bürger?mter einen Termin. Für die Online-Buchung klicken Sie auf Dienstleistungen A-Z auf der Seite der Berliner Bürger?mter, navigieren unter dem Buchstaben W zum Bereich Wohnsitz – Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden, markieren über die Checkbox Ihr gewünschtes Bürgeramt und klicken am Ende der Seite auf "An diesem Standort einen Termin buchen". ?brigens: Sollten Sie es nicht schaffen, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, reicht bis zu Ihrer Anmeldung im Bürgeramt bereits die Terminvereinbarung aus, um der Meldepflicht nachzukommen.
Bitte beachten Sie auch, dass Verst??e gegen die Meldepflicht mit einem Bu?geld von bis zu 1000 Euro geahndet werden k?nnen.
Erforderliche Unterlagen u. a.:
- Reisepass
- Anmeldeformular
- Formular Wohnungsgeberbest?tigung (vollst?ndig ausgefüllt und vom Wohnungsgeber unterschrieben)
Mit der Terminbest?tigung bekommen Sie vom Bürgeramt eine genaue Auflistung der ben?tigten Dokumente.
Steueridentifikationsnummer
Internationale Studierende bekommen unmittelbar nach ihrer erstmaligen Meldung beim Einwohnermeldeamt vom Bundeszentralamt für Steuern ihre lebneslang gültige Steueridentifikationsnummer per Post zugesendet. Die Steuer-ID ben?tigen Sie immer dann, wenn Sie in Deutschland Einkünfte haben.